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Ausschreibungen Baumaßnahmen
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Bei der folgenden Veröffentlichung handelt es sich um eine Information entsprechend § 19 Abs. 5 der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen - Teil A. Aus Bewerbungen zur Beteiligung am Ausschreibungsverfahren erwächst kein Rechtsanspruch zur Beteiligung.