Informationen zum 2. Wahlgang der Bürgermeisterwahl
Am 30. August 2026 fand im Gemeindegebiet Klipphausen die Wahl zum Bürgermeister statt. Da keine der kandidierenden Personen im 1. Wahlgang mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erreichte, findet am 20. September 2026 ein zweiter Wahlgang statt. Im zweiten Wahlgang gilt als gewählt, wer die höchste Stimmenzahl auf sich vereinen kann. Bei Stimmengleichheit entscheidet das Los.
Häufige Fragen und die jeweiligen Antworten zum zweiten Wahlgang haben wir Ihnen zusammengestellt:
- Erhalte ich eine neue Wahlbenachrichtigung für den Termin am 20.09.2026?
- Was tue ich, wenn ich die Wahlbenachrichtigung nicht mehr finde?
- Ich habe zur Wahl am 30.08.2026 per Brief gewählt. Kann ich beim zweiten Wahlgang in mein Wahllokal wählen gehen?
- Ich möchte beim zweiten Wahlgang Briefwahl machen, kann ich das noch beantragen?
- Wann erhalte ich die neuen Briefwahlunterlagen? Ab wann kann ich im Bürgerbüro per Briefwahl wählen?
- Kann ich beim zweiten Wahlgang als Wahlhelfer unterstützen?
- Ich werde bis zum 20. September 2026 18 Jahre alt und wohne in Klipphausen. Kann ich zum zweiten Wahlgang meine Stimme abgeben?