3. Änderung Flächennutzungsplan

Die 3. Änderung des Flächennutzungsplans, in der Planfassung vom 18.08.2023 mit
redaktionellen Änderungen vom 16.11.2023 wurde vom Gemeinderat der Gemeinde
Klipphausen am 05.12.2023 beschlossen. Mit Bescheid des Landratsamtes Meißen vom
14.02.2024, AZ: 621.316-3926/2023-12970/2024, wurde die Genehmigung der 3. Änderung
des Flächennutzungsplans erteilt. Die Bekanntmachung der Genehmigung erfolgte am
01.03.2024 im elektronischen Amtsblatt unter der Nr. 21/2024e und in der Papierausgabe des
Amtsblatts Nr. 03/2024 der Gemeinde Klipphausen. Damit ist die 3. Änderung des
Flächennutzungsplans ab 01.03.2024 wirksam.
Die 3. Änderung des Flächennutzungsplans bezieht sich auf den Standort für die
Windenergienutzung auf der Baeyerhöhe.

Jedermann kann die 3. Änderung des Flächennutzungsplans mit Begründung, Umweltbericht
und zusammenfassender Erklärung während der Dienststunden im Bauamt der
Gemeindeverwaltung Klipphausen, Talstraße 3, 01665 Klipphausen einsehen und über den
Inhalt Auskunft erhalten.

In den folgenden Dokumenten ist die rechtskräftige Fassung der 3. Änderung des
Flächennutzungsplans ebenfalls abrufbar.