Flächennutzungsplan

Nach Vorgabe des Baugesetzbuches muss jede Gemeinde für ihr Gebiet einen Flächennutzungsplan aufstellen.

 

Der Flächennutzungsplan ist Grundlage für eine geordnete städtebauliche Entwicklung, die sich aus den für den Planungshorizont voraussehbaren Bedürfnissen der Gemeinde Klipphausen mit ihren Ortsteilen ergibt. Besondere Bedeutung hat der Flächennutzungsplan damit für die Ausweisung von neuen Bauflächen im bisherigen Außenbereich, mit denen die Kommune ihre Absicht zum Ausdruck bringt, diese Bereiche in einem überschaubarem Zeitraum durch die Aufstellung von Bebauungsplänen, die Durchführung von Baulandumlegungen und den Bau der technischen Erschließung zu neuen Baugebieten zu entwickeln. Damit soll eine Informations- und Steuerungswirkung für andere Maßnahmen der öffentlichen Verwaltung erreicht und gleichzeitig Baumaßnahmen, die der Realisierung von zukünftigen Planungen entgegenstehen oder diese erschweren, vermieden werden.

 

Jedermann kann den Flächennutzungsplan mit Begründung, Umweltbericht und zusammenfassender Erklärung während der Dienststunden im Bauamt der Gemeindeverwaltung Klipphausen, Talstraße 3, 01665 Klipphausen einsehen und über den Inhalt Auskunft erhalten.

 

In den folgenden Dokumenten ist die rechtskräftige Fassung  des Flächennutzungsplans ebenfalls abrufbar.

Änderungen des Flächennutzungsplanes