Der Juchtenkäfer – eine streng geschützte Art

 

Im Gebiet der Gemeinde Klipphausen wurden zahlreiche Vorkommen des Juchtenkäfers (Osmoderma eremita), auch bekannt als Eremit, nachgewiesen. Der Juchtenkäfer stellt gemäß § 7 Bundesnaturschutzgesetz eine streng geschützte Art dar. Die Lebens- und Fortpflanzungsstätten des Juchtenkäfers, wie z.B. bewohnte Brutbäume und sonstige alte Höhlenbäume, müssen daher so lange wie möglich als Lebensraum erhalten werden.

 

Die bis zum Jahr 2012 nachgewiesenen Standorte mit Vorkommen des Juchtenkäfers im Gebiet der Gemeinde Klipphausen sind auf zwei Übersichtskarten dargestellt. Außerdem wurden durch das Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie für jeden Standort Schutzmaßnahmen erarbeitet. Die Übersichtskarten und die Tabellen mit den Schutzmaßnahmen können im Bauamt der Gemeinde Klipphausen eingesehen werden. Auf der Homepage der Gemeinde Klipphausen sind die Übersichtskarten unter www.klipphausen.de – Dokumente – abrufbar.