6. Änderung - Flächennutzungsplan

Die 6 Änderung des Flächennutzungsplans, in der Planfassung vom 27.06.2023 mit redaktionellen Änderungen vom 09.07.2024 wurde vom Gemeinderat der Gemeinde Klipphausen am 03.09.2024 beschlossen. Mit Bescheid des Landratsamtes Meißen vom 26.09.2024, AZ: 621.316-21460/2024-107943/2024 wurde die Genehmigung der 6. Änderung des Flächennutzungsplans erteilt. Die Bekanntmachung der Genehmigung erfolgte am 30.09.2024 mit Bekanntmachung-Nr. 92/2024e im elektronischen Amtsblatt der Gemeinde Klipphausen. Damit ist die 6. Änderung des Flächennutzungsplans ab 30.09.2024 wirksam.

Die 6. Änderung des Flächennutzungsplans bezieht sich auf den Bereich Erweiterung des Gewerbegebiets Klipphausen, der sich direkt westlich angrenzend an den bestehenden Gewerbepark zwischen der Staatsstraße S 177 (Silberstraße) und der Bundesautobahn A 4 befindet.

Jedermann kann die 6. Änderung des Flächennutzungsplans mit Begründung, Umweltbericht und zusammenfassender Erklärung im Bauamt der Gemeinde Klipphausen, Talstraße 3, 01665 Klipphausen während der Dienststunden einsehen und erhält dort auf Verlangen über den Inhalt Auskunft.

In den folgenden Dokumenten ist die rechtskräftige Fassung der 6. Änderung des Flächennutzungsplans ebenfalls abrufbar.