Briefwahl und Wahlscheinantrag

Sie können Ihre Briefwahlunterlagen und den Wahlschein

  • per Onlineformular  (ab Zustellung der Wahlbenachrichtigungen bis 27.08.2024 um 16:00 Uhr, damit sichergestellt ist, dass die Briefwahlunterlagen rechtzeitig eintreffen)
  • schriftlich (am besten über die Rückseite der Wahlbenachrichtigung)
  • per E-Mail an einwohnermeldeamt@klipphausen.de oder
  • persönlich (aber nicht telefonisch) im Briefwahlbüro beantragen.

Dazu müssen Sie folgende Angaben machen: Name, Vornamen, Geburtsdatum, Wohnanschrift, ggf. abweichende Versandanschrift. Der Antrag kann auch durch eine andere Person gestellt werden, die dazu aber eine schriftliche Vollmacht der bzw. des Wahlberechtigten benötigt. Sie können den Antrag bis zum 27. August 2024 um 18 Uhr stellen. Die Briefwahlunterlagen werden voraussichtlich ab sofort versendet.

  • Bitte beantragen Sie rechtzeitig Ihre Briefwahlunterlagen und beachten Sie die Postlaufzeiten. Vereinzelt kann es auch vorkommen, dass Sie die Briefwahlunterlagen zur Europawahl und zu den Kommunalwahlen getrennt voneinander erhalten.
  • Die Briefwahlunterlagen müssen spätestens am 9. Juni 2024 um 18 Uhr in der Gemeindeverwaltung Klipphausen, Talstr. 3, 01665 Klipphausen eingehen, um bei der Auszählung berücksichtigt zu werden.   
  • Sie können Ihre ausgefüllten Briefwahlunterlagen auch in den Briefkasten der Gemeindeverwaltung, Talstr. 3, 01665 Klipphausen  (grauer Briefkasten) einwerfen.
  • Der Versand der Wahlbriefe wird innerhalb Deutschlands kostenfrei von der Deutschen Post AG übernommen. Falls Sie den Brief aus dem Ausland oder über andere Postdienstleister senden, frankieren Sie den Wahlbrief bitte ausreichend.