Bürgermeisterwahl 2026

In diesem Jahr endet die laufende Amtszeit des amtierenden Bürgermeisters der Gemeinde Klipphausen Mirko Knöfel. Aus diesem Grund findet im Jahr 2026 die Wahl der Bürgermeisterin oder des Bürgermeisters statt. Die Amtszeit des Bürgermeisters beträgt sieben Jahre. Sie beginnt mit dem Amtsantritt. Der Bürgermeister ist Vorsitzender des Gemeinderates, Leiter der Gemeindeverwaltung und vertritt die Gemeinde nach außen.

Eine Bürgermeisterin oder ein Bürgermeister wird in Sachsen von den Bürgerinnen und Bürgern der Gemeinde in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt. Die Wahl erfolgt nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl. Jede wahlberechtigte Person hat eine Stimme.

Gewählt ist im ersten Wahlgang, wer mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhält. Erreicht keine Bewerberin und kein Bewerber diese Mehrheit, findet ein zweiter Wahlgang statt. Dieser wird frühestens am zweiten und spätestens am vierten Sonntag nach der ersten Wahl durchgeführt. Im zweiten Wahlgang ist gewählt, wer die höchste Stimmenzahl auf sich vereint; bei Stimmengleichheit entscheidet das Los.

Wahlberechtigt sind die Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde, die die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllen und im Wählerverzeichnis eingetragen sind. Die Wahlbenachrichtigung wird den Wahlberechtigten rechtzeitig vor der Wahl übersandt. Wer am Wahltag nicht im Wahllokal wählen kann oder möchte, kann einen Wahlschein beantragen und per Briefwahl wählen.

Wahlberechtigte, die für die erste Wahl einen Wahlschein und Briefwahlunterlagen erhalten haben, bekommen im Falle eines zweiten Wahlgangs von Amts wegen erneut einen Wahlschein ausgestellt.

Weitere Informationen zur Wahl, zu den Wahlterminen, zur Beantragung von Briefwahlunterlagen sowie zu den zugelassenen Wahlvorschlägen werden rechtzeitig hier und in den amtliche Bekanntmachungen veröffentlicht.

Rechtsgrundlagen:
Sächsische Gemeindeordnung; Kommunalwahlgesetz; Sächsische Kommunalwahlordnung.