Liebe Leserinnen und Leser,
da ich zu dem benannten Artikel leider nicht einbezogen wurde, möchte ich auf diesem Wege einige Falschaussagen der Presse sachlich richtigstellen:
1. Der Netzbetreiber wurde im Rahmen eines EU-weiten Verhandlungsverfahrens anhand von sieben Wertungskriterien ausgewählt. Unter anderem gingen die Pachthöhe mit 25% und günstige Endkundenpreise mit 25% in die Wertung ein. Weitere Kriterien waren:
– Der offene Zugang auf Vorleistungsebene (20%),
– Zeitplan bis zur Kundenaktivierung (12%)
– Vertriebskonzept (8%)
– Technische Umsetzung (8%)
– Umfang von Zusatzdiensten (2%)
Bei der Wertung der Endkundenpreise wurden die sogenannten Dual-Play-Angebote (Telefon, Internet) der Bieter für 100 Mbit/s und 1.000 Mbit/s verglichen. Bei dem benannten Angebot der Vodafone für 24,99 Euro/Monat handelt es sich um einen reinen Datentarif (Internet), wodurch er bei der Wertung nicht berücksichtigt wurde. In der Summe aller Wertungskriterien erhielt Vodafone den Zuschlag.
Diese Fakten wurden so und nicht anders von mir in der Gemeinderatssitzung am 14. April 2020 zur Vergabe des Netzbetreibers vorgestellt. Der dazugehörige Vergabevermerk wurde bereits durch die Bundesnetzagentur und den Fördermittelgeber geprüft.
2. Im Rahmen der Vorbereitungen der Glasfaseranschlüsse erhielten alle Hauseigentümer unter anderem einen Bürgermeisterbrief, der das Glasfaserprojekt bewirbt. Im Vordergrund stand und steht, dass sich so viel wie möglich Bürgerinnen und Bürger an dem Projekt beteiligen und nicht, dass Produkte von Vodafone beworben werden. Konkret hieß es: „Um Ihren Glasfaser-Anschluss auch aktiv zu nutzen und mit Highspeed zu surfen, benötigen Sie einen Glasfaser-Vertrag, den Ihnen unser Partner Vodafone zum Vorteilspreis anbietet.“
Da diese Formulierung zu Missverständnissen geführt hatte, wurde im August 2020 ein zweiter Bürgermeisterbrief versendet, worin klar erklärt wurde, dass jeder Bürger seinen Anbieter frei wählen kann. So wurde es auch auf unserer Internetseite sowie im Amtsblatt veröffentlicht und von unseren Mitarbeitern in Bürgergesprächen mitgeteilt.
Ein rechtswidriges Verhalten liegt hier keinesfalls vor.