4. Änderung - Flächennutzungsplan

Die 4. Änderung des Flächennutzungsplans, in der Planfassung vom 08.11.2021 mit redaktionellen Ergänzungen vom 15.02.2022 wurde vom Gemeinderat der Gemeinde Klipphausen am 01.03.2022 beschlossen. Mit Bescheid des Landratsamtes Meißen vom 09.06.2022, AZ: 621.316-1759/2022-39880/2022, wurde die Genehmigung der 4. Änderung des Flächennutzungsplans erteilt. Die Bekanntmachung der Genehmigung erfolgte am 30.06.2022 im Amtsblatt Nr. 07/2022 der Gemeinde Klipphausen. Damit ist die 4. Änderung des Flächennutzungsplans ab 30.06.2022 wirksam.

Die 4. Änderung des Flächennutzungsplans bezieht sich auf den Standort des Gewerbegebietes Röhrsdorf.

 

Jedermann kann die 4. Änderung des Flächennutzungsplans mit Begründung, Umweltbericht und zusammenfassender Erklärung während der Dienststunden im Bauamt der Gemeindeverwaltung Klipphausen, Talstraße 3, 01665 Klipphausen einsehen und über den Inhalt Auskunft erhalten.

 

In den folgenden Dokumenten ist die rechtskräftige Fassung der 4. Änderung des Flächennutzungsplans ebenfalls abrufbar.