102/2024e
veröffentlicht am: 08.11.2024
Gemäß Bekanntmachungssatzung der Gemeinde Klipphausen vom 2. Dezember 2022
sind öffentliche Bekanntmachungen im Sinne von § 1 Kommunalbekanntmachungsverordnung (KomBekVO) in einer elektronischen Ausgabe des Amtsblattes bekannt zu machen. Bürger, die keinen Internetzugang haben, können in der Gemeindeverwaltung Klipphausen, Talstraße 3, 01665 Klipphausen Einblick in die aktuellen Bekanntmachungen nehmen beziehungsweise erhalten diese auf Wunsch dort ausgedruckt
Impressum
Herausgeber: Gemeindeverwaltung Klipphausen
Redaktion: Gemeindeverwaltung Klipphausen, Hauptamt
Verantwortlich für die Amtlichen Mitteilungen der Stadt: Der Bürgermeister
Verantwortlich für die übrigen Amtlichen Mitteilungen: Leiter der publizierenden Ämter und Einrichtungen